1. BERICHTERSTATTUNG: Ist es möglich, dass der Magistrat die Wirtschaftsförderung quartalsweise im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss über die Gewerbeentwicklung in Heppenheim in der nachfolgend beschriebenen Form berichtet? Der Bericht soll u. a. die aktuellen Entwicklungen bei der Gewerbeansiedlung, die Bestandsveränderung bei ortsansässigen Gewerbebetrieben als auch absehbare Auswirkungen auf das Gewerbesteueraufkommen umfassen. Außerdem ist über die Zukunftsperspektivenmhinsichtlich der Gewerbeansiedlung aus Sicht der Wirtschaftsförderung zu berichten. Eine der vier unterjährigen Berichterstattungen soll unmittelbar vor den Haushaltsplanberatungen stattfinden. Der Bericht soll schriftlich erfolgen. Bei Bedarf kann die Berichterstattung ganz oder teilweise im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung erfolgen.
  2. KONZEPTION: Kann der Stadtverordnetenversammlung bis zu den Haushaltsberatungen eine – auch mit der Heppenheimer Wirtschaftsvereinigung und an der Erarbeitung interessierten Betrieben und Unternehmen abzustimmenden – Konzeption vorgelegt werden? Diese Konzeption soll eine systematische und qualifizierende Darstellung der Palette von Vorteilen, Chancen und Leistungen am Wirtschaftsstandort Heppenheim (u. a. Infrastruktur, Lage der Gewerbeflächen, derzeitiger Branchenmix und –verortung, Verkehrsanbindungen, Status Internetverbindungen, Betrachtung der regionalen Wettbewerbsflächen, soziales Infrastrukturangebot Heppenheims) beinhaltet. Die Konzeption soll zudem Überlegungen anstoßen, Gewerbeflächen nach Branchen (Handwerk, Dienstleistung, Produktion, neue Technologien) zu organisieren bzw. Entwicklungspotentiale aufzeigen, wie Gewerbeansiedlung und/oder –umschichtung so erfolgen kann, dass ansiedlungswillige Betriebe sinnvolle Synergien nutzen können. Ebenso sollen Fragestellungen zu Neuausweisung oder Überplanung von Gewerbegebieten, Gewerbeflächenentwicklung, Standortentwicklungsinitiativen, sowie der Beratung und Mitwirkung bei der  Planung zur Entwicklung von Gewerbebrachen, -arealen und –grundstücken beantwortet werden. Zudem ist in dieser Konzeption Augenmerk darauf zu legen, welche Strukturvorschläge der Magistrat machen kann, derzeitig freie und künftige Gewerbeflächen unter Einbeziehung bereits vorliegender Anfragen in Gewerbezonen für z. B. Produktion, Handel, Dienstleistung, neue Technologien einzuteilen.
  3. MATRIX: Wir bitten eine Matrix vorzulegen, aus welcher hervorgeht, welche beispielhaften Maßnahmen (z.B verwaltungsinterne Wirtschaftsförderung, Lösungen über Eigenbetriebe oder andere Rechtsformen oder z.B. auch Gesellschaftsformen unter Einbeziehung Dritter; jeweils bitte Angabe der personellen und finanziellen Ausstattung) Städte und Gemeinden im Umkreis von 60 Kilometern ergreifen, um Wirtschaftsförderung und Standortentwicklung zu betreiben.
  4. WERBESTRATEGIEN: Ebenso erbitten wir Auskunft darüber, in welcher Form und unter Zuhilfenahme welcher Mittel Werbestrategien für den Wirtschaftsstandort Heppenheim, u.a. durch Einbeziehung bereits hier ansässiger Unternehmen und Betriebe, durchgeführt werden.
  5. WIFÖ/CITYMANAGEMENT: Schließlich bitten wir den Magistrat eine Gegenüberstellung vorzulegen, die darlegt, welche Maßnahmen der Magistrat bisher ergriffen hat und künftig ergreifen möchte, sowohl Wirtschaftsförderung wie auch Citymanagement im Wettbewerb mit den Städten und Gemeinden der Region zu betreiben.

Die komplette Anfrage zum herunterladen: 160722_anfrage-stavo_wirtschaftfoerderung