Die Bedeutung frühkindlicher Bildung ist bekannt und wird in vielen Untersuchungen nachgewiesen. Trotzdem weigert sich die Hessische Landesregierung, Kitas als Bildungseinrichtungen anzusehen und mit entsprechenden Mitteln auszustatten. Stattdessen sollen die Städte und Gemeinden selbst den vom Land verabschiedeten Rechtanspruch auf einen Kindertagesplatz ab 3 Jahren für alle Kinder und für mindestens 35 Prozent der Kinder unter 3 Jahren finanziell alleine stemmen. Ein Unterfangen, das die seit Jahren unterfinanzierten Kommunen nicht ohne immer größere Schwierigkeiten und wachsenden Zuschussbedarf umsetzen können.
In Heppenheim gibt es mittlerweile Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Schülerbetreuungen in unterschiedlicher Trägerschaft. Die Kosten pro Kindergartenplatz belaufen sich auf über 3200 Euro pro Jahr, Hort und U3-Betreuung sind noch teurer. Im Haushaltsjahr 2016 wird das städtische Defizit bei den Kindergartengebühren ansteigen. Die finanziellen Aufwendungen werden auch in den kommenden Jahren weiter zunehmen, weil aufgrund einer steigenden Anzahl von Kindern mit einem steigenden Bedarf an Kindertagesstätten zu rechnen ist.
Vor diesem Hintergrund fordern die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim die Hessische Landesregierung einmütig auf, den Kommunen ausreichend Finanzmittel für Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen, um den vom Land eingeräumten Rechtanspruch auf einen Kindergartenplatz dauerhaft finanzieren zu können. Ferner fordert die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim das Land Hessen auf, die Elterngebühren für die Betreuungseinrichtungen perspektivisch vollständig selbst zu übernehmen. Spätestens nach Neuordnung des Länderfinanzausgleiches müssen entsprechende finanzielle Mittel durch das Land Verwendung finden und die bisherige Praxis, das letzte Kindergartenjahr mit 100 Euro pro Kind zu bezuschussen, ablösen und eine echte Gebührenfreiheit ermöglichen. Die Stadtverordnetenversammlung fordert daher den Magistrat auf, eigenständig Maßnahmen zu ergreifen, um gemeinsam mit den Eltern auf die Umsetzung o.g. Maßnahmen hinzuwirken (z.B. durch Organklage oder ein Volksbegehren).
Den komplette Antrag können Sie hier herunterladen: 160801_antrag-stavo_kindergartengebuehren