Der Magistrat wird beauftragt:

A) Der Magistrat wird quartalsweise im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss über die Gewerbeentwicklung in Heppenheim berichten. Der Bericht soll u. a. die aktuellen Entwicklungen bei der Gewerbeansiedlung, die Bestandsveränderung bei ortsansässigen Gewerbebetrieben als auch absehbare Auswirkungen auf das Gewerbesteueraufkommen umfassen. Außerdem ist über die Zukunftsperspektiven hinsichtlich der Gewerbeansiedlung aus Sicht der Wirtschaftsförderung zu berichten. Eine der vier unterjährigen Berichterstattungen soll unmittelbar vor den Haushaltsplanberatungen stattfinden. Der Bericht soll schriftlich erfolgen. Bei Bedarf kann die Berichterstattung ganz oder teilweise im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung erfolgen.

B) Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zu den Haushaltsberatungen eine – auch mit der Heppenheimer Wirtschaftsvereinigung und an der Erarbeitung interessierten Betrieben und Unternehmen abzustimmenden – Konzeption vorzulegen, die eine systematische und qualifizierende Darstellung der Palette von Vorteilen, Chancen und Leistungen am Wirtschaftsstandort Heppenheim (u. a. Infrastruktur, Lage der Gewerbeflächen, derzeitiger Branchenmix und –verortung, Verkehrsanbindungen, Status Internetverbindungen, Betrachtung der regionalen Wettbewerbsflächen, soziales Infrastrukturangebot Heppenheims) beinhaltet. Die Konzeption soll zudem Überlegungen anstoßen, Gewerbeflächen nach Branchen (Handwerk, Dienstleistung, Produktion, neue Technologien) zu organisieren bzw. Entwicklungspotentiale aufzeigen, wie Gewerbeansiedlung und/oder –umschichtung so erfolgen kann, dass ansiedlungswillige Betriebe sinnvolle Synergien nutzen können. Ebenso sollen Fragestellungen zu Neuausweisung oder Überplanung von Gewerbegebieten, Gewerbeflächenentwicklung, Standortentwicklungsinitiativen, sowie der Beratung und Mitwirkung bei der Planung zur Entwicklung von Gewerbebrachen, -arealen und –grundstücken beantwortet werden. Zudem ist in dieser Konzeption Augenmerk darauf zu legen, welche Strukturvorschläge der Magistrat machen kann, derzeitig freie und künftige Gewerbeflächen unter Einbeziehung bereits vorliegender Anfragen in Gewerbezonen für z. B. Produktion, Handel, Dienstleistung, neue Technologien einzuteilen.

Der komplette Antrag kann hier heruntergeladen werden: 160801_antrag-stavo_wirtschaftfoerderung