Antrag:

Der Magistrat wird beauftragt, umgehend mit Hessen mobil mit folgenden Zielen in Kontakt zu treten:

1. Die (einseitige, weitgefasste) Sperrung der B3 zwischen Postknoten und Kreuzung Erbacher Tal wird aufgehoben.

2. Sperrungen sollen grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn eine konkrete und umgehend erfolgende Straßenbaumaßnahme ansteht und auf den Streckenabschnitt beschränkt sein, in dem die Baumaßnahme durchgeführt wird.

3. Vollsperrungen sollen auf Wochenenden und Nachtzeiten beschränkt sein. Ebenso sind Vollsperrungen nicht parallel zu überregional bedeutsamen Veranstaltungen in Heppenheim durchzuführen.

4. Grundsätzlich sollen die Straßensanierungsmaßnahmen zügig und der Funktion und dem Status dieser nicht nur innerstädtisch bedeutsamen Verkehrsader und dem Verkehrsaufkommen entsprechend geplant und umgesetzt werden.

5. Über die Zeitpläne (Maßnahmen je Streckenabschnitt und jeweilige Terminpläne) sind die betroffenen Anlieger und die Öffentlichkeit umgehend zu unterrichten.

Begründung:

Bzgl. Dringlichkeit: Die Situation und die derzeitig erfahrbaren Folgen der Baumaßnahmen waren in Form und Ausmaß erst nach Antragschluss ersichtlich.

Bzgl. Inhalt: Es ist nicht einzusehen, dass eine der wichtigsten Verkehrsadern Heppenheims nachhaltig und auf unbestimmte Zeit derart beschränkt nutzbar ist. Zudem ist es der Bevölkerung nicht vermittelbar, dass ein kompletter Streckenabschnitt komplett und/oder teilweise gesperrt ist, wenn dann nur an bestimmten Stellen tatsächlich

Baumaßnahmen stattfinden. Das geplante Konzept der Baustelleneinrichtung und Umleitungsplanung ist durch die Faktenlage der tatsächlichen Tagesabläufe als gescheitert anzusehen und bedarf daher der schnellstmöglichen

Korrektur. Die nachhaltigen Beeinträchtigungen der Bürgerinnen und Bürger, Einzelhändler und Geschäftstreibenden, sowie der Verkehrsteilnehmer insgesamt müssen umgehend auf ein erträgliches und nachvollziehbares Maß zurückgefahren werden.